Mittels eines sogenannten Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung steigenden Strom- und Gaspreisen entgegenwirken und die deutsche Wirtschaft stabilisieren. Das teilte die Regierung am 29. September mit. Obwohl derzeit noch keine Details bekannt sind, erntet der Plan bereits jetzt Kritik aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Laut ZDF hätten Länder wie Italien, Spanien oder Luxemburg Bedenken angemeldet, dass "nicht alle Länder die Mittel hätten, um solche Maßnahmen zu finanzieren". Trotz des Vorwurfs mangelnder intraeuropäischer Solidarität gibt es eine Vielzahl von Haushalten in Deutschland, die vom sogennanten "Doppel-Wumms" profitieren würden.
Wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigt, haben besonders Single- und Alleinerziehendenhaushalte nicht die Möglichkeit, potenziell erforderliche Rücklagen für drastisch gestiegene Energiepreise zu bilden. 32 respektive 33 Prozent verfügen über ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro, haben also pro Monat weniger als 1.358 Euro für Ausgaben und Sparvorhaben zur Verfügung und liegen nur rund 2.000 Euro über der Grenze zur Armutsgefährdung. Stark gestiegene Abschläge für Strom und Gas könnten Haushalte dieser Art also in Zahlungsnot bringen. Zwei Erwachsene sowie zwei Erwachsene mit einem Kind sind diesbezüglich besser aufgestellt. Jeweils rund 50 Prozent aller Haushalte verfügen über ein Nettoäquivalenzeinkommen von mehr als 28.400 Euro pro Jahr.
Das Nettoäquivalenzeinkommen wird errechnet, indem das Gesamteinkommen eines Haushalts nach Steuern und Abzügen durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt wird. Selbige werden nach einer Skala gewichtet. Der erste Erwachsene entspricht 1,0 Punkten, jeder weitere 0,5 Punkten und jedes Kind bis 14 Jahre 0,3 Punkten. Auf diese Weise fließen potenzielle Einspareffekte durch Mitnutzung von Verbrauchsgütern und Geräten in die Berechnungen mit ein. Haushalte werden so unabhängig von ihrer individuellen Größe vergleichbar, um Aussagen über Armut und Einkommensungleichheit treffen zu können.