Arbeitslose, die Hartz-IV beziehen, müssen unter bestimmten Umständen damit rechnen, dass ihnen die finanziellen Leistungen des Jobcenters gekürzt oder ganz gestrichen werden. Im vergangenen Jahr verhängten die Jobcenter insgesamt 193.729 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dazu heißt es in der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeite: Die Zahl der Leistungsminderungen liegt aber weiterhin erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2019 wurden noch 806.811 Minderungen ausgesprochen." Das liegt unter anderem daran, dass es mehr telefonische und weniger persönliche Beratungen gab. "Telefonische Beratungstermine werden ohne Rechtsfolgen verschickt, ein mögliches Versäumnis bleibt dann folgenfrei." 2022 könnten die Sanktionen wieder steigen. Denn durch die Aufhebung der meisten Maßnahmen müssen "Kunden" - wie die Hartz-IV-Empfänger:innen offiziell heißen - wieder im Jobcenter vorstellig werden. Das klappt einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge aber noch nicht so gut wie vor Corona: "Empfänger der Grundsicherung versäumen mehr Termine im Jobcenter als früher."
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