Finanzrahmen der EU bis 2027
Diese Statistik zeigt den Finanzrahmen für Verpflichtungsermächtigungen der Europäischen Union (EU-27) von 2007 bis 2027. Der Finanzrahmen der EU wird seit 1992 jeweils für sieben Jahre aufgestellt und legt die Obergrenzen für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen und damit den Gesamtumfang des EU-Haushalts fest. Durch Verpflichtungsermächtigungen ermächtigt das Parlament die Exekutive, in diesem Falle die Europäische Kommission, im Rahmen eines Haushaltsplans finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus einzugehen.