Aus der EU ausgewiesene Drittstaatenangehörige bis 2023
Im Jahr 2023 verließen rund 91.000 Drittstaatsangehörige, die kein Aufenthaltsrecht besaßen und zur Ausreise aufgefordert worden waren, die Europäische Union (EU). Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Die Daten umfassen keine Drittstaatsangehörigen, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt wurden (sogenanntes "Dublin-Verfahren").
Die Zahl der in der EU insgesamt zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer finden Sie hier.