Während Traditionen und patriarchiale Strukturen bei der Namenswahl deutscher Ehepaare sich über die Jahre verändert haben, wählen immer noch ungefähr drei Viertel der in Deutschland Heiratenden den Namen des Mannes als gemeinsamen Nachnamen. Diese Zahl scheint in den letzten Jahren stabil geblieben zu sein, suggerieren standesamtliche Zahlen, veröffentlicht von der Gesellschaft für deutsche Sprache, sowie eine Umfrage des Datingportals ElitePartner.
Im Jahr 2016 wählten bei ungefähr 20.000 in 174 Standesämtern abgefragten Eheschließungen knapp 74 Prozent den Namen des Mannes. Ende 2022 gaben in einer Umfrage unter ca. 2,500 eher jüngeren Verheirateten 70 bis 75 Prozent an, als Paar den Namen des Mannes zu tragen.
Ein Doppelname, erst seit 2025 für beide Partner möglich und typischerweise von der Frau geführt, ist weniger verbreitet. Nur 6-7 Prozent der Verheirateten haben laut Umfrage einen. Im Jahr 2016 waren davon 88,5 Prozent Frauen. Im Jahr 1996 waren es noch 96 Prozent gewesen.
Die Zeitleiste zeigt, dass getrennte Namen und das Wählen des Nachnames der Frau neuere Phänomene darstellen, die allerdings schnell an Beliebtheit gewonnen haben. Dass jeder seinen ursprünglichen Nachnamen behält ist erst seit Angang der Neunziger Jahre möglich und verbreitete sich danach zügig, wenn auch in einem überschaulichen Rahmen.
Obwohl viele weiterhin den traditionellen Weg wählen, verzeichneten Standesämter in Deutschland rege Nachfrage nach Namensänderungen im Zuge einer Gesetzesreform vor ca. einem Jahr. Seit diesem Zeitpunkt dürfen nun beide Ehepartner einen (identischen) Doppennamen eintragen, den auch ihre Kinder führen können. Kinder können neuerdings mit ihren Eltern gemeinsam aber auch allein einen Doppelnamen aus beiden Namen der Eltern tragen oder sich bei einer Namensänderung jeglicher Art eines Elternteils anschließen. Bei Volljährigkeit dürfen Sie wenn gewollt vom Namen eines Elternteils zu dem des anderen wechseln.





















