, aber nicht alle von ihnen sind rechtlich gesehen auch Flüchtlinge: Laut Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann. Daneben gibt es aber auch Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes zur Flucht gezwungen und aus ihrer Heimat vertrieben werden, sogenannte Binnenflüchtlinge.
Das Grundrecht auf Asyl in Deutschland
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht: Jede asylsuchende Person darf in Deutschland generell einen Asylantrag stellen und diesen vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfen lassen. Maßgeblich für die Entscheidung über einen Antrag auf Asyl ist die politische Einschätzung hinsichtlich des Landes, aus dem der Asylbewerber stammt. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings kommt hier unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht. Die rund 1,2 Millionen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen und haben sofort ähnliche Rechte wie anerkannte Flüchtlinge.
Über 350.000 Asylanträge im Jahr 2023

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 352.000
Asylanträge gestellt. Damit stieg ihre Zahl das dritte Jahr in Folge und auf den höchsten Stand seit 2016, als es mit circa 746.000 mehr als doppelt so viele waren. Das wichtigste
Herkunftsland ist Syrien; viele Asylbewerber sind
jung,
männlich und
muslimischen Glaubens. Angesichts von fast 240.000
anhängigen Asylverfahren Ende 2023 kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis beim BAMF über einen
Asylantrag entschieden wird. 2023 führten 51,8 Prozent der Asylentscheidungen zu einem
Schutzstatus.
Zuletzt mehr als 16.000 Personen abgeschoben
Genießt eine Person nach
Ablehnung bzw. Einstellung des Asylantrags und ggf. rechtskräftigen Urteilen dazu keinerlei Aufenthaltsrecht, wird sie
ausreisepflichtig. Die Ausreisepflicht gilt allerdings nicht zwangsläufig unmittelbar, wenn z.B. aus organisatorischen Gründen eine Aussetzung per Duldung erfolgt. Das letzte Mittel zur Durchsetzung und Vollstreckung der Ausreisepflicht ist die
Abschiebung bzw. Rückführung. Im Jahr 2023 wurden rund 16.400 Personen aus Deutschland abgeschoben; damit stieg ihre Zahl das dritte Jahr in Folge und auf den höchsten Stand seit 2019. Die meisten Abschiebungen gab es 2016 mit circa 25.400. Zudem erfolgten etwa 5.050
Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland an andere europäische Länder im Rahmen des Dublin-Systems. Die
Flüchtlings- und Asylpolitik innerhalb der EU sorgt immer wieder für Spannungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen West- und Osteuropa sowie zwischen Staaten an den EU-Außengrenzen wie Italien oder Griechenland und Binnenländern wie Deutschland.
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können Statistiken einen aktuelleren Datenstand aufweisen.