Asylbewerber - Überstellungen von und an Deutschland 2022
Dargestellt werden die Überstellungen gemäß des sogenannten Dublinverfahrens. Im Dublinverfahren wird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die Dublin-Verordnung legt fest, dass jeder im sog. "Dublinraum" gestellte Asylantrag durch einen Mitgliedstaat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden, die erst durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen (Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens) in diesem Umfang möglich wurde.