Die Zahlung von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II oder dem Sozialgeld können bei Verstößen wie Versäumnissen oder Verweigerungen gekürzt werden. Im Jahr 2021 wurden mehr als die Hälfte der Sanktionen um den Bezug von Arbeitslosengeld II (Harzt IV) aufgrund von Meldeversäumnissen ausgesprochen.
Im Jahr 2021 gab es mehr als 34.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Hartz IV mit mindestens einer Sanktion. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem November 2019, indem Teile der Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen als verfassungswidrig eingestuft wurden, gingen die Zahlen der Sanktionierungen deutlich zurück.
Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021
Merkmal
Meldeversäumnisse
Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung
Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme
sonstige Sanktionsgründe
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In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z.B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z.B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II.
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Bundesagentur für Arbeit. (10. Oktober, 2022). Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021 [Graph]. In Statista. Zugriff am 21. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/
Bundesagentur für Arbeit. "Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021." Chart. 10. Oktober, 2022. Statista. Zugegriffen am 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/
Bundesagentur für Arbeit. (2022). Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/
Bundesagentur für Arbeit. "Verteilung Der Sanktionsgründe Unter Neu Festgestellten Sanktionen Um Den Bezug Von Hartz Iv Von 2011 Bis 2021." Statista, Statista GmbH, 10. Okt. 2022, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/
Bundesagentur für Arbeit, Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/ (letzter Besuch 21. Dezember 2024)
Verteilung der Sanktionsgründe unter neu festgestellten Sanktionen um den Bezug von Hartz IV von 2011 bis 2021 [Graph], Bundesagentur für Arbeit, 10. Oktober, 2022. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1338585/umfrage/sanktionsgruende-von-neu-festgestellten-sanktionen-von-hartz-iv/