Am 7. Februar 2021 jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz zum 50. Mal. Nach vielen erfolglosen Vorstößen in den vorangegangenen Jahrzehnten kam es am 7. Februar 1971 zur Abstimmung über die Einführung des Frauenwahlrechts. Mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen wurde die Beschlussvorlage angenommen und somit das Frauenwahlrecht auf Bundesebene eingeführt. Demnach war immerhin rund ein Drittel der Abstimmenden gegen die Verfassungsänderung, die Schweizer Frauen bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen die gleichen politischen Rechte wie Männern einräumen sollte.
Einführung des Frauenwahlrechts weltweit
In Europa, aber auch weltweit war die Schweiz einer der letzten Staaten, der das Frauenwahlrecht eingeführt hatte. Neuseeland gab 1893 als erstes Land der Welt Frauen das Recht zu wählen.
Vor allem in den 25 Jahren nach Ende des zweiten Weltkriegs wurde in vielen Ländern das Frauenwahlrecht eingeführt.
Geschlechtergerechtigkeit in der Schweiz
Infolge des Frauenwahlrechts erhöhte sich der Anteil der Frauen im Schweizer National- und Ständerat innerhalb der vergangenen Jahrzehnte immer weiter, wobei er zwar im Ständerat zwischen 2003 und 2015 wieder leicht rückgängig war, aktuell aber wieder bei 26,1 Prozent liegt und damit so hoch wie noch nie. Hinsichtlich der Gleichstellung zwischen Mann und Frau besteht neben der Politik auch in anderen Bereichen Handlungsbedarf; etwa bei der Lohnungleichheit, die sich in Form der Lohnlücke zeigt. Sie gibt die Differenz des mittleren Bruttostundenverdienstes der Frauen und Männer im Verhältnis zum mittleren Bruttostundenverdienst der Männer an. In der Schweiz liegt die Lohnlücke bei 11,5 Prozent, d.h. der mittlere Bruttolohn von Frauen lag im Jahr 2018 11,5 Prozent unter jenem der Männer.
Ergebnis der Volksabstimmung zum Frauenwahlrecht in der Schweiz vom 7. Februar 1971
¹ Anteil der Ja-Stimmen in Prozent der gültigen Stimmen.
² Bis 1978: 22 Stände. Die sechs Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben jeweils nur eine halbe Standesstimme. Ein Ständemehr bei einer Vorlage ist bei einer Mehrheit der Standesstimmen erreicht; Gleichstand (11 zu 11 Standesstimmen) zählt als Ablehnung.
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Ergebnis der Volksabstimmung zum Frauenwahlrecht in der Schweiz vom 7. Februar 1971 [Graph], Bundesamt für Statistik (Schweiz), 29. November, 2020. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1186477/umfrage/ergebnis-der-volksabstimmung-zum-frauenwahlrecht-in-der-schweiz/