Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Volksabstimmungen in der Schweiz bis 2024
Im Jahr 2024 beteiligten sich in der Schweiz bislang (Stand: 22. September) durchschnittlich 48,5 Prozent der Stimmberechtigten an den eidgenössischen Volksabstimmungen. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Stimmbeteiligung bei rund 42,5 Prozent.
Wer ist stimmberechtigt?
Berechtigt zur Abstimmung bei einer Eidgenössischen Volksabstimmung, also einer Volksabstimmung auf Bundesebene, sind schweizerische Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei können die Stimmberechtigten auch im Ausland wohnen. Bei kommunalen und kantonalen Volksabstimmungen existieren teilweise abweichende Voraussetzung für das Stimmrecht. Die tatsächliche Wahlbeteiligung variiert stark zwischen den Abstimmungen: Am höchsten war sie im Dezember 1992 beim Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum mit etwa 79 Prozent; am niedrigsten dagegen im Juni 1972 beim Bundesbeschluss über den Schutz der Währung und Maßnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes mit jeweils knapp 27 Prozent. Mit der Volksabstimmung als Instrument zur politischen Mitbestimmung waren bei einer Umfrage im Frühjahr 2023 rund 87 Prozent der Bevölkerung zufrieden.
Volksabstimmungen in der Schweiz
In der Schweiz finden bis zu viermal pro Jahr Volksabstimmungen auf Bundesebene statt. Zur Abstimmung kommen dabei Volksinitiativen, die zuvor innerhalb von 18 Monaten mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt haben, sowie bestimmte Gesetzesvorlagen des Parlaments. Die Anzahl der Abstimmungsvorlagen variiert von Jahr zu Jahr. Insbesondere die Abstimmungsvorlagen, die durch Volksinitiativen entstehen, werden im Vergleich zu Referenden öfter verworfen. Die höchste Zustimmung erreichte im Juni 1971 mit rund 93 Prozent der Bundesbeschluss zum Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen; am niedrigsten war sie hingegen, als im März 2015 nur 8 Prozent für die Volksinitiative Energie- statt Mehrwegsteuer stimmten.