Ab sofort drohen bei der neuen Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) härtere Strafen bei Arbeitsverweigerung.Wie die Statista-Grafik mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigt, betrifft dies nur eine sehr kleine Gruppe der Hilfebedürftigen. So waren im Jahr 2025 nur 0,8 Prozent bzw. 31.000 Menschen von Leistungsminderungen betroffen, die aufgrund von Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit gegen sie verhängt worden sind. In den Jahren davor bewegte sich dieser Anteil auf einem ähnlich niedrigen Niveau.
Das Bürgergeld soll den Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum zusichern. Der aktuelle Regelsatz wurde zu Beginn des Jahres 2024 deutlich erhöht. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun beispielsweise 563 Euro im Monat - 61 Euro mehr als noch im Jahr zuvor.
Hinweis: In Deutschland gab es eine Aussetzung der Sanktionen für Bürgergeld- bzw. früher Hartz-IV-Bezieher - und zwar vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022. In diesem Zeitraum wurden die Sanktionen gegen Leistungsbezieher stark eingeschränkt. Das Moratorium betraf vor allem die sogenannten Pflichtverletzungen, also etwa das Nicht-Erscheinen zu Terminen oder die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Diese Besonderheit hat laut Bundesagentur für Arbeit Auswirkung auf Daten für Berichtmonate ab Juli 2022 und wirkt noch in die Zeit ab Einführung des Bürgergeld-Gesetzes (Januar 2023) hinein. Daher gibt es für die Jahre 2022 und 2023 keine Daten zu Leistungsminderungen aufgrund von Verweigerung von Arbeit.





















