Anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz nach Städten 2017
Die Angaben umfassen Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B oder C) lebten. Flüchtlinge mit Ausweis B haben ein Recht auf Familiennachzug und erhalten einen Flüchtlingspass nach Genfer Flüchtlingskonvention. Den Ausweis C erhalten Flüchtlinge fünf Jahre nach ihrer Einreise.