Volksabstimmungen mit der höchsten Stimmbeteiligung in der Schweiz bis November 2024
Die höchste Stimmbeteiligung aller eidgenössischen Volksabstimmungen in der Schweiz im Zeitraum 06. Juni 1971 bis 24. November 2024 erreichte die Abstimmungsvorlage zum Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), an der sich am 06. Dezember 1992 78,7 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten. In den letzten zehn Jahren lag die Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Volksabstimmungen zwischen 41,8 und 57,9 Prozent. Teilweise üben bei Volksabstimmungen jedoch auch weniger als 30 Prozent der Schweizer ihr Stimmrecht aus.
Wer ist stimmberechtigt?
Berechtigt zur Abstimmung bei einer Eidgenössischen Volksabstimmung, also einer Volksabstimmung auf Bundesebene, sind schweizerische Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei können die Stimmberechtigten auch im Ausland wohnen. Bei kommunalen und kantonalen Volksabstimmungen existieren teilweise abweichende Voraussetzung für das Stimmrecht. Mit der Volksabstimmung als Instrument zur politischen Mitbestimmung waren bei einer Umfrage im Frühjahr 2023 87 Prozent der Bevölkerung zufrieden.
Volksabstimmungen in der Schweiz
In der Schweiz finden bis zu viermal pro Jahr Volksabstimmungen auf Bundesebene statt. Zur Abstimmung kommen dabei Volksinitiativen, die zuvor innerhalb von 18 Monaten mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt haben, sowie bestimmte Gesetzesvorlagen des Parlaments. Die Anzahl der Abstimmungsvorlagen variiert von Jahr zu Jahr. Insbesondere die Abstimmungsvorlagen, die durch Volksinitiativen entstehen, werden im Vergleich zu Referenden öfter verworfen. Die höchste Zustimmung erreichte im Juni 1971 mit rund 93 Prozent der Bundesbeschluss zum Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen; am niedrigsten war sie hingegen, als im März 2015 nur 8 Prozent für die Volksinitiative Energie- statt Mehrwegsteuer stimmten.