Im Jahr 2019 besaßen in Großbritannien rund 22.275 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind.
Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Großbritannien zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2019.
Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019
Merkmal
Anzahl der Personen
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BREXIT: Die EU und Großbritannien haben sich auf ein neues Handels- und Kooperationsabkommen verständigt, das auch die zukünftige statistische Zusammenarbeit inkludiert. Laut Eurostat gilt dieses Abkommen seit dem 01. Januar 2021 nur vorläufig. Bis zur endgültigen Einigung über die statistische Zusammenarbeit, wird Eurostat keine neuen Daten zu Großbritannien veröffentlichen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird Großbritannien in den Produkten Eurostats als Drittstaat behandelt und wieder aufgeführt.
Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit). Angaben zur Europäischen Union beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Februar 2020 auf die EU-27 ohne Großbritannien.
¹ Die europäische Statistikbehörde Eurostat rundet die Antragszahlen
der nationalen Behörden aus Gründen des Datenschutzes in Fünferschritten auf bzw. ab.
Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedsland besitzen, bekommen mitgeteilt, dass sie das Aufenthaltsland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen müssen.
Die statistischen Kriterien wurden in der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 für die EU-Mitgliedsstaaten festgelegt.
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Eurostat. (7. Mai, 2024). Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019 [Graph]. In Statista. Zugriff am 21. November 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/
Eurostat. "Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019." Chart. 7. Mai, 2024. Statista. Zugegriffen am 21. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/
Eurostat. (2024). Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 21. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/
Eurostat. "Großbritannien: Anzahl¹ Der Zur Ausreise Aufgeforderten Nicht-eu-ausländer (Drittstaatsangehörige) Von 2008 Bis 2019." Statista, Statista GmbH, 7. Mai 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/
Eurostat, Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/ (letzter Besuch 21. November 2024)
Großbritannien: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2019 [Graph], Eurostat, 7. Mai, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/691453/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-grossbritannien/