Abschiebungen aus Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden rund 20.100 Personen aus Deutschland abgeschoben. Damit stieg die Zahl der Abschiebungen das vierte Jahr in Folge und auf den höchsten Stand seit 2019. Die meisten Rückführungen gab es 2016 mit etwa 25.400.
Was ist eine Abschiebung?
Grundsätzlich müssen jene Nicht-EU-Ausländer Deutschland verlassen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen, bei denen auch kein Antragsverfahren auf einen solchen anhängig ist (z.B. ein Asylantrag) und deren Visum abgelaufen ist bzw. die sich als Staatsangehörige von Ländern ohne Visumspflicht i.d.R. länger als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Land aufgehalten haben. Auch verübte Straftaten können dazu führen, dass das Bleiberecht entzogen wird (Ausweisung). In der Regel wird eine Ausreisefrist gesetzt, innerhalb derer das Land verlassen werden muss. Allerdings können ausreisepflichtige Personen etwa aus humanitären, formellen oder organisatorischen Gründen geduldet werden, d.h. die Ausreisepflicht wird ausgesetzt. Obwohl diese Aussetzung als "vorübergehend" gilt, leben viele Geduldete schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland. Wird die Duldung nicht verlängert oder wird einer Ausreisefrist nicht freiwillig Folge geleistet, muss die zuständige kommunale Ausländerbehörde die Ausreisepflicht vollstrecken, also eine Abschiebung veranlassen. Darin sind auch die Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung enthalten, bei denen ein Schutzsuchender nicht in sein Heimatland, sondern in das eigentlich für das Asylverfahren zuständige europäische Land zurückgebracht wird. Nicht enthalten sind hingegen die Zurückschiebungen, die i.d.R. innerhalb von sechs Monaten nach einem illegalen Grenzübertritt stattfinden.
Debatte um Migrationspolitik
Die Asyl- und Migrationspolitik gehört in Deutschland spätestens seit der sog. "Flüchtlingskrise" 2015/2016 zu den meistdiskutierten gesellschaftlichen Themen. Ereignisse wie die islamistisch motivierten Messerangriffe in Mannheim und Solingen im Jahr 2024 führten zu politischen Maßnahmen bzw. Verschärfungen auch im Einreise- und Aufenthaltsrecht. Allerdings sind viele Regelungen in diesem Bereich an die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik geknüpft.