Entwicklung des EZB-Zinssatzes für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis 2024
Diese Statistik zeigt eine Zeitreihe zur Entwicklung des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 1999 bis 2024 (Stand: Dezember 2024). Die aufgeführten Daten beziehen sich auf den Tag der Gültigkeit des Zinssatzes. Seit dem 18. Dezember des Jahres 2024 gilt im Euroraum ein durch die EZB festgelegter Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 3,4 Prozent.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität stellt ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems dar, welches den Geschäftsbanken die Möglichkeit bietet, sich gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten und zu einem vorgegebenen Zinssatz Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) von der Zentralbank zu beschaffen. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt und bildet im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems und entspricht ungefähr dem ehemaligen Lombardsatz der Bundesbank.