Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit oder unterhalb des Mindestlohns bis 2019
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 01. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Er wird in Deutschland von der Mindestlohnkommission festgelegt um sicherzustellen, dass er zu einem Mindestschutz der ArbeitnehmerInnen beiträgt, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet, vor allem für Arbeitnehmende im Niedriglohnsektor. Er wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und gilt für alle Arbeitnehmenden über 18 Jahren. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Jugendliche unter 18 Jahren etc. sind von den Mindestlohnregelungen ausgeschlossen. Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde, ab Anfang 2021 soll er erneut angepasst werden.