Daten und Fakten zur Deutschen Bundesregierung
Aktuell besteht die Bundesregierung aus einem Dreierbündnis aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP. Geführt wird die sogenannte Ampel-Koalition vom SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz. Von den insgesamt 15 Bundesministerien (ohne den Bundesminister für besondere Aufgaben) führt die SPD sechs Häuser, die Grünen stellen fünf Bundesminister:innen, die FDP steht vier Bundesministerien vor. Die Anzahl der Ministerien variierte in der Vergangenheit und können zu jeder Legislaturperiode neu zugeschnitten werden. Dadurch kann die Bundesregierung eigene politische Schwerpunkte setzen.
Aufgabe und Arbeitsweisen der Bundesregierung
Die zentrale Aufgabe einer Bundesregierung und ihren Ministerien ist die fachliche Vorbereitung von Gesetzesentwürfen. Die Mehrzahl der eingebrachten Gesetze einer Legislatur beruhen in der Regel auf Regierungsvorlagen, doch auch auf Initiative des Bundestags und des Bundesrats können Gesetzesvorlage entstehen. Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung müssen formal durch das Kabinett beschlossen werden, bevor sie im Plenum des Bundestags und seinen Ausschüssen beraten und schließlich verabschiedet werden.Eine weitere zentrale politische Aufgabe des Kabinetts ist die Aushandlung des Bundeshaushalts, die finanzpolitische Grundlage der Bundesregierung. Verantwortlich für die Ausarbeitung des Haushaltsentwurf ist das Bundesfinanzministerium, jedoch gibt jedes Ministerium finanzpolitische Eckwerte an das Finanzministerium weiter, um in Anschluss im Bundeskabinett über den Entwurf zu beraten, bevor dieser im Plenum des Bundestags beraten wird. Dabei besitzt das Bundesfinanzministerium ein Vetorecht gegenüber den Budgetplanungen der Ministerien, wenn diese finanzpolitische Konsequenzen mit sich führt.
Neben der Ausarbeitung von Gesetzen fungieren die Mitglieder der Bundesregierung auch als politischer Vertreter in internationalen Gremien oder bei zwischenstaatlichen Treffen. Auf europäischer Ebene ist die Aufgabe des Bundeskanzlers bzw. der Kanzlerin im Europäischen Rat von besonderer Relevanz.