
Bundestag: Aktuellen Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen in 20. Wahlperiode
Parlamentarische Kontrolle
Sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Landesparlamenten findet eine durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament (Volksvertretung) statt. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil demokratisch organisierter Staaten. Kern dieser parlamentarischen Kontrolle in Deutschland ist die Befragung der Bundesregierung, welche in verschiedenen Formaten erfolgen kann. Neben kleinen Anfragen, großen Anfragen und Einzelfragen von Abgeordneten, gibt es die weitere Möglichkeiten noch Fragestunden, Aktuelle Stunden und Regierungsbefragungen als parlamentarische Kontrollinstrumente.Was sind Fragestunden, Aktuelle Stunde und Regierungsbefragung?
Fragestunde: In jeder Sitzungswoche des Bundestags findet eine Fragestunde statt. Vorab können Abgeordneten bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen, die während der Fragestunde im Plenum des Bundestags mündlich durch die Bundesregierung beantwortet werden. Die Möglichkeit von Zusatzfragen, auch durch andere Abgeordnete, ist gegeben.
Aktuelle Stunde: In einer Aktuellen Stunden können Themen von allgemeinem aktuellen Interesse im Plenum diskutiert werden. Dafür müssen fünf Prozent der Bundestagesabgeordneten oder eine Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragen. Auch der Ältestenrat kann eine Aktuelle Stunde einberufen. Dabei darf der Beitrag eines einzelnen Abgeordneten nicht länger als fünf Minuten und die gesamte Debatte nicht länger als 60 Minuten dauern.
Befragung der Bundesregierung: Abgeordnete können nach Sitzungen des Bundeskabinetts die Bundesregierung über die gehaltenen Sitzung im Plenum des Bundestags befragen. Die Regierungsbefragung dient der Erstinformation der Abgeordneten.