Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz in Österreich bis 2018
Asyl erhalten jene, die gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt werden. Gründe sind Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischer Gesinnung. Seit 2016 gewährt Österreich Flüchtlingen ein "Asyl auf Zeit", wobei nach drei Jahren der Asylgrund erneut geprüft wird. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn keine Asylgründe vorliegen, aber bei einer Rückkehr ins Heimatland Folter oder eine Gefahr von Leib und Leben drohen. Subsidiärer Schutz wird zunächst auf ein Jahr befristet gewährt und muss dann alle zwei Jahre verlängert werden.