Im Jahr 2023 gab es in Westdeutschland durchschnittlich rund 2,2 Millionen und in Ostdeutschland circa 712.000 Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Damit stieg ihre Zahl jeweils gegenüber dem Vorjahr.
Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II
Bedarfsgemeinschaft ist ein ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht in diesem Sinne aus einer oder mehreren Personen, die zusammen leben und wirtschaften. Mindestens eine dieser Personen muss als erwerbsfähig sowie leistungsberechtigt nach dem SGB II gelten. Zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II gehören demnach die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (diese erhielten bis 2022 Arbeitslosengeld II, ab 2023 Bürgergeld), die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (diese erhielten bis 2022 Sozialgeld, ab 2023 ebenfalls Bürgergeld), die sonstigen Leistungsberechtigten (z.B. Personen mit ausschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung) sowie nicht leistungsberechtigte Personen (z.B. Altersrentner, Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch). Auch Kinder unter 25 Jahren zählen zu Bedarfsgemeinschaften, wenn sie nicht verheiratet und erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt jedoch nicht durch eigenes Einkommen (z.B. auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen) bestreiten können. Die Empfänger von ALG II und Sozialgeld / Bürgergeld sind die Regelleistungsberechtigten und machen den weit überwiegenden Teil der Leistungsempfänger nach dem SGB II aus.
Von Arbeitslosengeld II / Hartz IV zum Bürgergeld
Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Leistungen nach dem SGB II. Dazu gehörten das Arbeitslosengeld II (Empfänger waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte) und das Sozialgeld (Empfänger waren nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). ALG II und Sozialgeld wurden am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst, wobei auch die Regelsätze angehoben wurden. Die Personen in Bedarfsgemeinschaften wurden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023
Profitieren Sie von zusätzlichen Features mit einem Nutzer-Account
Bitte erstellen Sie einen Nutzer-Account um Statistiken als Favorit markieren zu können.
Anschließend können Sie über den Stern in der Kopfzeile ihre favorisierten Statistiken aufrufen.
Profitieren Sie von den zusätzlichen Funktionen Ihres individuellen Accounts
Derzeit nutzen Sie einen geteilten Account. Um individuelle Funktionen nutzen zu können (z. B. Statistiken als Favoriten zu
markieren oder Statistik-Benachrichtigungen festzulegen), loggen Sie sich bitte über Ihren persönlichen Account ein.
Wenn Sie ein Administrator sind, authentifizieren Sie sich bitte, indem Sie sich erneut einloggen.
1
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Account hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich nach dem ersten Vertragsjahr zum regulären Listenpreis.
1
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Account hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich nach dem ersten Vertragsjahr zum regulären Listenpreis.
Erfahren Sie mehr über unseren Professional Account
Alle Inhalte, alle Funktionen. Veröffentlichungsrecht inklusive.
Bundesagentur für Arbeit. (28. März, 2024). Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 21. November 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/
Bundesagentur für Arbeit. "Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023." Chart. 28. März, 2024. Statista. Zugegriffen am 21. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/
Bundesagentur für Arbeit. (2024). Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 21. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/
Bundesagentur für Arbeit. "Anzahl Der Bedarfsgemeinschaften Nach Dem Sozialgesetzbuch (Sgb) Ii In West- Und Ostdeutschland Von 2013 Bis 2023." Statista, Statista GmbH, 28. März 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/
Bundesagentur für Arbeit, Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/ (letzter Besuch 21. November 2024)
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in West- und Ostdeutschland von 2013 bis 2023 [Graph], Bundesagentur für Arbeit, 28. März, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70361/umfrage/anzahl-der-hartz-iv-bedarfsgemeinschaften-in-westdeutschland-und-ostdeutschland/