Die Inflationsrate beträgt in der Europäischen Union (EU-27) im September 2024 rund 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und erholt sich damit deutlich, nachdem im Oktober 2022 der höchste Wert seit Bestehen der Europäischen Union festgestellt wurde. Die höchste Teuerungsrate in der EU verzeichnet im September 2024 Rumänien mit einer Inflationsrate von rund 4,8 Prozent. Die geringste Inflationsrate in der EU verzeichnet Irland mit einer Inflationsrate von rund null Prozent. Die Statistik zeigt die Inflationsraten in den Mitgliedstaaten¹ ² ³ ⁴ der Europäischen Union (EU-27) im September 2024.
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Umfangreiche Informationen zur den einzelnen Waren- und Dienstleistungsgruppen des Inflation-Warenkorbs, der Konsumlaune der EU-Bürger:innen und den anteiligen Konsumausgaben, sind auf der Themenseite und dem Report zu Kaufkraft und Konsum in Europa abrufbar. Die Inflationsrate bildet Veränderungen der Kosten für einen festgelegten Warenkorb ab, der eine repräsentative Auswahl an Waren und Dienstleistungen enthält. Sie wird aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) abgeleitet.
Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024
(gegenüber dem Vorjahresmonat)
¹ Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit). Angaben zur Europäischen Union beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Februar 2020 auf die EU-27 ohne Großbritannien. BREXIT: Die EU und Großbritannien haben sich auf ein neues Handels- und Kooperationsabkommen verständigt, das auch die zukünftige statistische Zusammenarbeit inkludiert. Laut Eurostat gilt dieses Abkommen seit dem 01. Januar 2021 nur vorläufig. Bis zur endgültigen Einigung über die statistische Zusammenarbeit, wird Eurostat keine neuen Daten zu Großbritannien veröffentlichen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird Großbritannien in den Produkten Eurostats als Drittstaat behandelt und wieder aufgeführt.
² Kroatien hat zum 01. Januar 2023 den Euro eingeführt und ist damit der 20. Mitgliedstaat der Eurozone. Angaben zur Eurozone beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Januar 2023 auf die Eurozone inklusive Kroatien.
Albanien (Beitrittskandidat) Nordmazedonien (Beitrittskandidat) Montenegro (Beitrittskandidat) Serbien (Beitrittskandidat) Türkei (Beitrittskandidat) Bosnien und Herzegowina (potenzieller Beitrittskandidat) Republik Moldau (Beitrittskandidat) Ukraine (Beitrittskandidat) Georgien (potenzieller Beitrittskandidat / Bewerberstaat) Kosovo (potenzieller Beitrittskandidat / Bewerberstaat)
⁴ Wenn möglich inklusive der EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
⁵ Wert von August 2024; aktuellerer Wert laut Quelle nicht verfügbar.
⁶ Abweichende Definition.
Die Angaben basieren auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI). Bei den HVPI handelt es sich um harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die HVPI wurden für den internationalen Vergleich von Veränderungen der Verbraucherpreise geschaffen und können daher von den national veröffentlichten Raten abweichen. Preisveränderungen gemessen anhand der HVPI, des Verbraucherpreisindexes der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU), des Europäischen Verbraucherpreisindexes (EVPI), und des Verbraucherpreisindexes des Europäischen Wirtschaftsraums (VPI-EWR) dienen als Maß der Inflation in den EU-Mitgliedstaaten, dem Euroraum, der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die HVPI der Mitgliedstaaten werden von den nationalen statistischen Ämtern bereitgestellt; VPI-EWU, EVPI und VPI-EWR werden von Eurostat berechnet. Die HVPI werden als jährliche Kettenindizes berechnet, wobei sich die Ländergewichte jedes Jahr ändern können. Die HVPI-Aggregate werden als gewogene Mittel der HVPI berechnet, unter Verwendung der Ländergewichte und der entsprechenden Teilindizes. Das Gewicht eines Landes entspricht seinem Anteil an den Gesamtausgaben der monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte in der jeweiligen Ländergruppe. Für den VPI-EWU wird dies in Euro, für den EVPI sowie den VPI-EWR in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Der VPI-EWU wird seit 1999 als eine Einheit innerhalb des EVPI und des VPI-EWR behandelt.
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Eurostat. (17. Oktober, 2024). Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024 (gegenüber dem Vorjahresmonat) [Graph]. In Statista. Zugriff am 22. November 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de
Eurostat. "Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024 (gegenüber dem Vorjahresmonat)." Chart. 17. Oktober, 2024. Statista. Zugegriffen am 22. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de
Eurostat. (2024). Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024 (gegenüber dem Vorjahresmonat). Statista. Statista GmbH. Zugriff: 22. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de
Eurostat. "Europäische Union: Inflationsraten In Den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ Im September 2024 (Gegenüber Dem Vorjahresmonat)." Statista, Statista GmbH, 17. Okt. 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de
Eurostat, Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024 (gegenüber dem Vorjahresmonat) Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de (letzter Besuch 22. November 2024)
Europäische Union: Inflationsraten in den Mitgliedstaaten ¹ ² ³ ⁴ im September 2024 (gegenüber dem Vorjahresmonat) [Graph], Eurostat, 17. Oktober, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monatswerte/?locale=de