Inflationsrate in der EU nach Monaten bis Oktober 2023

Europäische Union ¹: Inflationsrate von Oktober 2021 bis Oktober 2023

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Quelle

Eurostat Ask Statista Research nutzen

Veröffentlichungsdatum

November 2023

Region

EU

Erhebungszeitraum

Oktober 2021 bis Oktober 2023

Hinweise und Anmerkungen

¹ Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit). Angaben zur Europäischen Union beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Februar 2020 auf die EU-27 ohne Großbritannien.

Die Angaben beziehen sich für alle Jahre auf die heutigen Mitgliedstaaten der EU bzw. der Eurozone, d.h. auch die Daten von Ländern, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht Mitglied waren, gehen in die Gesamtwerte der entsprechenden Jahre ein.
Gleichzeitig tritt mit dem Brexit erstmals in der Geschichte der Europäischen Union (EU) der umgekehrte Fall ein, dass die Daten eines Landes, das zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied der EU war, aus den Gesamtwerten der entsprechenden Jahre exkludiert werden.

Die Angaben basieren auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI). Bei den HVPI handelt es sich um harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die HVPI wurden für den internationalen Vergleich von Veränderungen der Verbraucherpreise geschaffen und können daher von den national veröffentlichten Raten abweichen. Preisveränderungen gemessen anhand der HVPI, des Verbraucherpreisindexes der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU), des Europäischen Verbraucherpreisindexes (EVPI), und des Verbraucherpreisindexes des Europäischen Wirtschaftsraums (VPI-EWR) dienen als Maß der Inflation in den EU-Mitgliedstaaten, dem Euroraum, der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die HVPI der Mitgliedstaaten werden von den nationalen statistischen Ämtern bereitgestellt; VPI-EWU, EVPI und VPI-EWR werden von Eurostat berechnet. Die HVPI werden als jährliche Kettenindizes berechnet, wobei sich die Ländergewichte jedes Jahr ändern können. Die HVPI-Aggregate werden als gewogene Mittel der HVPI berechnet, unter Verwendung der Ländergewichte und der entsprechenden Teilindizes. Das Gewicht eines Landes entspricht seinem Anteil an den Gesamtausgaben der monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte in der jeweiligen Ländergruppe. Für den VPI-EWU wird dies in Euro, für den EVPI sowie den VPI-EWR in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Der VPI-EWU wird seit 1999 als eine Einheit innerhalb des EVPI und des VPI-EWR behandelt.

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