Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Deutschland
Die Arbeitskosten umfassen die Ausgaben, die dem Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen. Sie enthalten das Arbeitnehmerentgelt (Löhne und Gehälter, in Form von Geldleistungen und Naturalleistungen, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung), die Kosten der beruflichen Weiterbildung, sowie sonstige Ausgaben wie Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung und, mit den Arbeitskosten in Zusammenhang stehenden, Steuern abzüglich der Zuschüsse zugunsten des Arbeitgebers.