Asylanträge in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 251.000 Asylanträge gestellt. Damit sank ihre Zahl um circa 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Einen Höchststand hatte sie während der sog. "Flüchtlingskrise" 2016 mit etwa 746.000 Anträgen erreicht, als vor allem viele Menschen vor dem Bürgerkrieg in Syrien flohen; einen Tiefststand innerhalb der letzten Jahre während der Corona-Pandemie 2020 mit ungefähr 122.000.
Was ist Asyl?
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetzes (Artikel 16a) verankert. Menschen, die aus anderen Ländern kommen und vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, können in Deutschland Schutz finden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Schutzsuchende können einen Asylantrag stellen, dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Flüchtlinge und Asyl.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Bis Ende November 2024 wurden in Deutschland etwa 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.