Gründe für Einbürgerungen in Deutschland 2023
Bei den meisten Einbürgerungen handelte es sich im Jahr 2023 um Einbürgerungen aus dem Inland. Mit 134.910 Einbürgerungen fielen mehr als zwei Drittel davon auf die sogenannten Anspruchseinbürgerungen.
Wer hat Anspruch auf Einbürgerungen?
Anspruch hat, wer u.a. eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren hat. Diese Mindestaufenthaltsdauer kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder besondere Integrationsleistungen auf sieben bzw. sechs Jahre verkürzt werden. Unter besondere Integrationsleistungen fallen z.B. gute schulische Leistungen sowie ein Nachweis über die Deutschkenntnisse, die über das Niveau B1 (gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) hinausgehen. Aber auch ein längeres ehrenamtliches Engagement kann als besondere Integrationsleistung gelten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von neu eingebürgerten Menschen liegt in der Realität jedoch deutlich über der Mindestaufenthaltsdauer. Auch wer mit einem Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenlebt, hat Anspruch auf Einbürgerung. Neben der Anspruchseinbürgerung gibt es auch die Ermessenseinbürgerung. Hierbei kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne das Erfüllen aller Voraussetzungen verlieren werden, wenn z.B. ein öffentliches Interesse besteht.
Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung
Neben den Einbürgerungen im Inland gibt es auch Auslandseinbürgerungen und Wiedergutmachungsfälle, welche jedoch zusammengefasst im Jahr 2023 nur rund drei Prozent der Gesamtzahl der Einbürgerungen ausmachten. Bei den Wiedergutmachungsfällen handelt es sich größtenteils um Einbürgerungen aus dem Ausland. Laut §116 Abs. 2 Satz 2 GG haben diejenigen einen Anspruch, denen im dritten Reich ihre deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist. Mit Vorlage von Unterlagen, die einen Rückschluss auf die entzogene deutsche Staatsangehörigkeit in diesem Zeitraum zulassen, können die Menschen sowie ihre Nachfahren einen Anspruch auf Einbürgerung erheben. Für sie entfallen außerdem die Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren sowie die Gebühren des Einbürgerungsverfahrens.