Polizeiliche Aufklärungsquote bei Wirtschaftsdelikten in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 lag die polizeiliche Aufklärungsquote bei Wirtschaftsdelikten in Deutschland bei
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Was ist Wirtschaftskriminalität?
Rechtswidrige Handlungen werden unter Wirtschaftskriminalität klassifiziert, wenn die Verschaffung finanzieller Vorteile im Vordergrund steht. Dabei können individuelle Motive (z.B. persönlicher Gewinn) oder strukturelle Faktoren (mangelnde Kontrolle im Unternehmen) zugrunde liegen. Konkret fallen eine Reihe von illegalen Aktivitäten wie Betrug, Korruption, Untreue, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung unter diese Kriminalitätskategorie.
Was ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis der aufgeklärten Fälle zu allen polizeilich erfassten Fällen. In der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Da die aufgeklärten Fälle und die polizeilich registrierten Fälle statistisch voneinander unabhängig sind, kann es rechnerisch zu einer Aufklärungsquote von über 100 Prozent kommen. Zudem kann die Aufklärungsquote durch Ermittlungsvorgänge mit zahlreichen Einzelfällen (z.B. bei Steuerdelikten) deutlich beeinflusst werden, da hierbei häufig ein hoher Anteil der Fälle aufgeklärt wird. Die Aufklärungsquote in einzelnen Kriminalitätsbereichen wird auch durch die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit beeinflusst.