Korruptionsstraftaten in Deutschland nach Art der Strafnormen bis 2019
Korruption wird in der Quelle als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats definiert. Hierbei wird häufig eine Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nicht-wirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen ausgenutzt, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet dabei in der Kriminologie Bestechung sowie Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.