Monatliche Inflationsrate in Rheinland-Pfalz bis September 2024
In Rheinland-Pfalz lag die Inflationsrate im September 2024 bei 1,8 Prozent. Im Bundesländervergleich lag Rheinland-Pfalz im oberen Teil und über der bundesweiten Inflationsrate von 1,6 Prozent.
Hohe Inflationsrate in den letzten zwei Jahren
Die Gründe für die hohe Inflation der letzten zwei Jahre sind vielfältig. Zunächst sorgte die Coronakrise und ihre Folgen für einen Anstieg der Inflationsrate, unter anderem durch unterbrochene Lieferketten und Lieferengpässe oder auch den Wegfall der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze. Schon vor Beginn des Krieges in der Ukraine konnte ein Anstieg der Energiepreise beobachtet werden, durch den Krieg hat sich diese Entwicklung deutlich verstärkt, zudem kam es zu weiteren Lieferengpässen. Durch die hohen Preise für Energie haben sich in der Folge auch die Erzeugerpreise teilweise sehr stark erhöht, was wiederum zu einer Verteuerung von vielen Waren und Dienstleitungen, insbesondere von Nahrungsmitteln führte. Nicht zuletzt nimmt auch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank Einfluss auf die Preisentwicklung.
Die Berechnung der Inflationsrate
Die Inflationsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg eines durch das Statistische Bundesamt definierten Produktwarenkorbs. Dieser Warenkorb enthält eine möglichst repräsentative Auswahl verschiedener Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, für die ein durchschnittlicher Endverbraucher bzw. Haushalt in Deutschland im Jahresverlauf Geld ausgibt. Hierin enthalten sind unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Bekleidung, Miete, Strom, Telekommunikation, Freizeitausgaben und Rohstoffe (bspw. Benzin, Heizöl) sowie staatliche Gebühren und Steuern. Der Warenkorb wird laufend aktualisiert, damit immer diejenigen Gütervarianten in die Preisbeobachtung eingehen, welche von den Konsumenten aktuell häufig gekauft werden. Die durchschnittliche Preisentwicklung für eine Güterart wird dann jeweils mit dem Ausgabenanteil gewichtet, welchen die privaten Haushalte in Deutschland für diese Güterart ausgeben. Die Inflationsrate hängt demzufolge nicht nur davon ab, wie sich die Preise für die Produkte des Warenkorbes ändern, sondern auch davon, mit welchem Gewicht die Preisentwicklungen der einzelnen Güter in den Verbraucherpreisindex eingehen. Im sog. Wägungsschema ist festgelegt, welches Gewicht die Waren und Dienstleistungen im Verbraucherpreisindex haben. Das Wägungsschema wird alle fünf Jahre angepasst.
Die Preisentwicklung dieses Warenkorbes, d.h. der privaten Verbrauchsausgaben, wird von dem Verbraucherpreisindex abgebildet. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes zeigt die Inflationsrate an.