Rund 70.000 Verfahren waren Ende November 2021 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig. Die Statista-Grafik zeigt, dass davon rund 40 Prozent auf Russland und die Ukraine entfallen. Dabei handelt es sich auch um gegenseitige Vorwürfe im Zusammenhang mit dem anhaltenden bewaffneten Konflikt um das Donezkbecken beziehungsweise der Annexion der Krim durch Russland. Klagen von Staaten gegen andere Staaten scheinen indes nur einen kleinen Teil der Arbeit des Gerichts auszumachen. So waren im Juli 2021 nur elf zwischenstaatliche Verfahren anhängig - in sieben Fällen war Russland der Kläger, vier Mal ging die Initiative von der Ukraine aus. Ein weiteres Land, das dem EGMR reichlich Arbeit beschert ist die Türkei. Über ein Fünftel aller anhängigen Verfahren (14.950) entfällt auf das Land - Tendenz stark steigend. Dagegen sind die anderen beiden Länder in den Top 5, Rumänien und Italien, fast schon kleine Fische.
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