Asylanträge in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland bis Ende Oktober rund 218.000 Asylanträge gestellt. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr (ohne Berücksichtigung saisonaler Unterschiede) wäre mit circa 261.000 Anträgen zu rechnen; damit würde ihre Zahl um etwa 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr sinken, aber weiter auf einem recht hohen Niveau.
Was ist Asyl?
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetzes (Artikel 16a) verankert. Menschen, die aus anderen Ländern kommen und vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, können in Deutschland Schutz finden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Schutzsuchende können einen Asylantrag stellen, dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Flüchtlinge und Asyl.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Bis Ende Dezember 2023 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.