Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in Ungarn bis 2024
Im Jahr 2024 besaßen in Ungarn rund
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um auf präzise Daten zuzugreifen.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Ungarn zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2024.