EU-Mindestanteile von nachhaltigen Kraftstoffen (SAF) für Flüge bis 2050
Im April 2023 einigten sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die Einführung von Mindestanteilen von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) an der Gesamtmenge des verbrauchten Kerosins in der Luftfahrt der Europäischen Union. So sollen laut der Verordnung "ReFuelEU Aviation" ab 2025 mindestens zwei Prozent des verbrauchten Kraftstoffes SAF sein. Dieser Anteil soll bis 2050 auf mindestens 70 Prozent steigen. EU-Verordnungen haben unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten und gelten vor den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten, die sich mit denselben Inhalten befassen.