Haushaltssaldo von Irland im EU-Haushalt bis 2023
Der Beitrag Irlands zum Haushalt der Europäischen Union (EU-27) hat im Jahr 2023 rund 3,25 Milliarden Euro betragen. Gleichzeitig hat Irland rund 2,3 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgezahlt bekommen. Mit rund einer Milliarde Euro ist Irland im Jahr 2022 einer von neun Nettozahlern der EU gewesen.
Ein negativer Wert bedeutet, dass ein Land mehr Geld zum EU-Haushalt beiträgt, als es an Mitteln aus diesem erhält; ein positiver Wert, dass mehr Geld von der EU empfangen, als an sie gezahlt wird. Staaten der ersten Gruppe werden als Nettozahler, Länder der zweiten Gruppe als Nettoempfänger bezeichnet.
Zustandekommen der Nettobeiträge und Nettoempfang im EU-Haushalt
Es gibt sieben Ausgaberubriken im EU-Haushalt, auf welche die Ausgaben aufgeteilt werden:
- Binnenmarkt, Innovation und Digitales
- Zusammenhalt, Resilienz und Werte
- Natürliche Ressourcen und Umwelt
- Migration und Grenzmanagement
- Sicherheit und Verteidigung
- Nachbarschaft und die Welt
- Europäische öffentliche Verwaltung
Der größte Teil der Ausgaben entfällt auf die zweite Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“. Diese Ausgaben sollen unter anderem die ärmeren Regionen in der EU unterstützen und diese beispielsweise in der Form von Infrastrukturprojekten auf das Niveau der übrigen EU-Staaten anpassen. Aus diesem Grund finden sich in der Gruppe der Nettoempfänger hauptsächlich ost- und südeuropäische Mitgliedstaaten wieder. Der Beitrag, den ein Land in den EU-Haushalt einzahlt richtet sich nach einem, vom Wohlstand des Landes abhängigen Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE). Großbritannien, das typischerweise zu den Nettozahlern gehörte, erhielt bis zu seinem Austritt im Jahr 2020 den sogenannten Britenrabatt, mit dem Großbritannien ca. 66 Prozent der Nettozahlungen rückerstattet wurden. Grund dafür war der Agraretat, von dem die Briten auf Grund der geringen Bedeutung ihrer Landwirtschaft kaum profitierten. Mit dem Brexit wurden im neuen Finanzrahmen 2020 bis 2021 nun aber das gesamte System der Ausgleichszahlungen überarbeitet.