Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Altersgruppe bis 2022
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde 2020 ins SGB IX überführt. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Bis einschließlich 2019 wurde sie durch Kapitel 5 bis 9 SGB XII geregelt. Laut Statistischem Bundesamt liegen für die Jahre ab 2020 Untererfassungen im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich vor.