Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Unternehmen aus dem Gastgewerbe vor eine große Herausforderung. Um das Überleben von Betrieben während der Corona-Krise zu sichern, stellt die Bundesregierung Soforthilfe* zur Verfügung. Einer Umfrage zufolge liegt das Minimum an Liquidität, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einer Mitarbeiteranzahl von 11 bis 50 Beschäftigten benötigen würden, bei über 55.000 Euro pro Monat. Im Vergleich haben Betriebe dieser Größenordnung einen Anspruch auf einmalig bis zu 30.000 Euro Soforthilfe innerhalb von drei Monaten.
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Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020
* Die Corona-Soforthilfe, die in Baden-Württemberg Hilfsleistungen des Landes und des Bundes bündelt, liegt – bezogen auf drei Monate – bei einmalig maximal 9000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten, bei einmalig maximal 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Beschäftigte und bei einmalig maximal 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Für Betriebe über 50 Beschäftigte gibt es in Baden-Württemberg – Stand 6. April 2020 – keine direkten Hilfszahlungen.
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DEHOGA. (6. April, 2020). Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020 [Graph]. In Statista. Zugriff am 21. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/
DEHOGA. "Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020 ." Chart. 6. April, 2020. Statista. Zugegriffen am 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/
DEHOGA. (2020). Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020 . Statista. Statista GmbH. Zugriff: 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/
DEHOGA. "Minimum An Liquidität Pro Monat, Das Im Gastgewerbe Tätige Unternehmen In Baden-württemberg Benötigen Würden, Um Ihr Überleben Während Der Corona-krise Sichern Zu Können Im Jahr 2020 ." Statista, Statista GmbH, 6. Apr. 2020, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/
DEHOGA, Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/ (letzter Besuch 21. Dezember 2024)
Minimum an Liquidität pro Monat, das im Gastgewerbe tätige Unternehmen in Baden-Württemberg benötigen würden, um ihr Überleben während der Corona-Krise sichern zu können im Jahr 2020 [Graph], DEHOGA, 6. April, 2020. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1112097/umfrage/covid-19-hoehe-der-soforthilfe-die-betriebe-aus-dem-gastgewerbe-benoetigen-wuerden/