Morde in Schleswig-Holstein bis 2024
Im Jahr 2024 wurden im Bundesland Schleswig-Holstein 21 Fälle von versuchtem beziehungsweise durchgeführten Mord erfasst. Damit sank die Anzahl der Fälle gegenüber dem Vorjahr und um rund 30 Fälle.
Als Mord werden Tötungen eingestuft, wenn beim Täter niedrige Beweggründe wie Mordlust vorliegen und die Tat besonders heimtückisch und grausam begangen wurde.