Ausländeranteil in den Bezirken Hamburgs 2022
Laut des Statistischen Bundesamtes sind Ausländer:innen Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, d.h. keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland melderechtlich erfasst sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländer*innen gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein. Die Beobachtung des Anteils der Ausländer:innen an der Gesamtbevölkerung ermöglicht laut Quelle die strukturelle Beurteilung der Bevölkerung.