Die berufliche Bandbreite im öffentlichen Dienst ist groß und reicht von der Bundeswehr über die öffentliche Verwaltung, dem Bildungs- und (mancherorts) dem Gesundheitswesen, Feuerwehr und Polizei sowie vielen weiteren öffentlichen Institutionen. Der öffentliche Dienst umfasst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Stellen, die Art der Beschäftigung ist dabei nicht relevant und umfasst entsprechend sowohl privatvertraglich gebundene Arbeitnehmer:innen, Personal mit Beamtenstatus sowie Auszubildende. In Deutschland sind
, davon rund zwei Drittel in Vollzeit- und ein Drittel in Teilzeitbeschäftigung. Die Aufgaben des öffentlichen Dienstes können auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebene gefasst werden, dabei sind die
. Ein weiterer Beschäftigungsbereich des öffentlichen Dienstes stellt die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung dar.
Beamtenstatus – Die Besonderheit im öffentlichen Dienst
Die personelle Besonderheit des öffentlichen Diensts ist die Unterscheidung zwischen dem Personal im „klassisch privatrechtlichen“ Angestelltenverhältnis und dem Beamtenstatus. Von den rund fünf Millionen Beschäftigten haben
etwa 1,9 Millionen Personen den Beamtenstatus (inklusive
Soldat:innen und
Richter:innen). Zwischen beiden Angestelltenverhältnissen bestehen rechtliche Unterschiede, mit einigen Besonderheiten des Beamtenstatus: So fallen angestellte Personen nach ihrer Verbeamtung aus den staatlichen Versicherungen wie Renten-, Arbeitslosen und gesetzlicher Krankenversicherung raus. Beamte müssen sich entsprechend privat krankenversichern und erhalten im Altersruhestand keine Rente, sondern beziehen eine Pension. Die
Ausgaben des deutschen Staates für Pensionen beliefen sich zuletzt auf über 77 Milliarden Euro. Zudem müssen Beamte einen Diensteid ablegen und verpflichten sich als Repräsentant:innen des Staates dem Wohlverhalten, auch das Bürgerrecht des Streikens ist für Beamte aufgehoben. Dennoch sind viele
Beamte Mitglied in Gewerkschaften: In der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind rund 179.000 Mitglieder verbeamtet.
Ein weiterer Unterschied ist die Bezahlung: Während angestellte Personen des öffentlichen Dienstes Gehalt beziehen, erhalten Beamte einen Sold. Die meisten Beamten befinden sich in der
Besoldungsstufe A13 (vor allem durch das
Lehrpersonal), die monatliche Summe unterscheidet sich jedoch von Gebietskörperschaft und Bundesland. Bei den Personen im Angestelltenverhältnis beziehen die meisten Angestellten des öffentlichen Dienstes ihr Gehalt in der
Gehaltsstufe E 9. Das
durchschnittliche Bruttojahresgehalt von Vollzeit-Beschäftigten im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ beträgt rund 51.900 Euro.
Wahrnehmung des öffentlichen Diensts
Bei der Vielschichtigkeit des öffentlichen Dienstes können nur schwer allgemeine Aussagen zur Leistungsfähigkeit oder dem entgegengebrachten Vertrauen in diesen beruflichen Sektor getroffen werden. Das öffentliche Bild des Beamtentums ist in erster Linie positiv: Zu den am häufigsten genannten
Eigenschaften von Beamtinnen und Beamten zählen Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Kompetenz. Bei einer Umfrage aus dem Jahr 2022 zum
Vertrauen in verschiedene Institutionen des öffentlichen Lebens schnitt die
Polizei hinter mittleren und kleineren Unternehmen am besten ab. Im Rahmen einer Umfrage des Eurobarometers gaben im Sommer 2022 rund 62 Prozent der Befragten an,
Vertrauen in die öffentliche Verwaltung Deutschlands zu haben. In vielen Ländern ist
Korruption im öffentlichen Sektor weit verbreitet, in Deutschland wurde im Jahr 2021
in 3.600 Korruptionsstraftaten polizeilich ermittelt, etwa 32 Prozent der Fälle konnte dem
Zielbereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung zugeordnet werden, etwa 19 Prozent der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, ein Anteil von zwei Prozent dem politischen Bereich.
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