
Personal im öffentlichen Dienst in Deutschland bis 2021
Der öffentliche Dienst umfasst laut Quelle die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände), das Bundeseisenbahnvermögen und den sogenannten mittelbaren öffentlichen Dienst (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger, rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, Anstalten und öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die der Aufsicht von Bund, Ländern und Gemeinden unterliegen).