So ergaben sich aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für das 2019 Einnahmen des deutschen Staates – z.B. aus Steuereinnahmen oder Sozialbeiträgen – von rund 1.611 Milliarden Euro bei gleichzeitigen Ausgaben in der Höhe von rund 1.558 Milliarden Euro. Der sogenannte Finanzierungssaldo des Staates ergibt sich gewissermaßen aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Ein positiver Saldo ergibt sich, wenn die Einnahmen des Staates die Ausgaben übersteigen, ein negativer Saldo, wenn die staatlichen Ausgaben größer als die Einnahmen sind. Für das Jahr 2019 ergab sich für den deutschen Staat dabei insgesamt ein Finanzierungsüberschuss von 50,4 Milliarden Euro, was rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprach.
Die Zahlen des öffentlichen Gesamthaushaltes der Finanzstatistiken basieren im Gegensatz zur VGR nicht auf dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), sondern auf dem Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) sowie auf dem darin festgelegten Schalenkonzept des Öffentlichen Bereiches. Die Einnahmen des öffentlichen Gesamthaushaltes konnten sich 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent steigern und erreichten damit insgesamt eine Höhe von rund 957 Milliarden Euro. Die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushaltes beliefen sich auf rund 902 Milliarden Euro. Daraus ergab sich für das Jahr 2019 ein Finanzierungssaldo bzw. -Überschuss von rund 37 Milliarden Euro. Die Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushaltes fließen zur Vermeidung von Doppelzählungen allerdings in bereinigter Form in den dazugehörige Finanzierungssaldo ein, zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Der Bundeshaushalt wird jährlich mit dem Finanzplan vom Bundesfinanzministerium für das kommende Jahr aufgestellt. Grundlage hierfür sind die erwarteten Einnahmen und Ausnahmen des Bundes sowie Schwerpunktsetzungen der Regierung. Auch für den Bundeshaushalt kann mithilfe der Einnahmen und Ausgaben sowie dem Saldo der durchlaufenden Mittel ein Finanzierungssaldo berechnet werden.
Für das Jahr 2020 sind im Bundeshaushalt insgesamt Ausgaben in Höhe von ca. 509 Milliarden Euro geplant. Mit einer Summe von 171 Milliarden Euro sollten dabei, wie in den vorherigen Jahren, die meisten Ausgaben in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fließen. Deckt die Höhe der Einnahmen nicht die im Bundeshaushalt vorgesehenen Ausgaben, ist der Bund in einem bestimmten Maße bereit, Kredite aufzunehmen.