Aktiv Versicherte der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland bis 2019
Unter aktiven bAV-Anwartschaften werden die Versorgungsvereinbarungen verstanden, für die im jeweiligen Jahr Beiträge entrichtet bzw. zusätzliche Anwartschaften bzw. Ansprüche erworben wurden. Die ausgewiesenen Anwartschaftszahlen sind um Mehrfachanwartschaften innerhalb des Durchführungsweges (Direktzusagen/Unterstützungskassen, Direktversicherungen) bzw. innerhalb eines Trägers (Pensionskassen, Pensionsfonds) bereinigt.