Bestand an Versorgungsverhältnissen der Pensionsfonds in Deutschland bis 2020
Der Pensionsfonds wurde als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zum 01. Januar 2002 in Deutschland eingeführt. Arbeitnehmer können maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen solchen Fonds einzahlen. Der Fonds ist in der Auswahl seiner Geldanlagen freier als andere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Er kann bis zu einem fest definierten Prozentsatz in Investmentfonds investieren. Dadurch bieten sich dem Arbeitnehmer höhere Renditechancen, er muss aber auch höhere Risiken in Kauf nehmen.