Einbürgerungen von Ausländern nach Kontinenten bis 2024
Im Jahr 2024 erhielten
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um auf präzise Daten zuzugreifen.
Durch Einbürgerung erwirbt ein Ausländer oder eine Ausländerin die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit dem 27. Juni gilt ein neues Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG). Es ermöglicht eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland – bisher waren dafür acht Jahre erforderlich. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer sogar auf drei Jahre reduziert werden, statt wie bisher auf sechs oder sieben Jahre. Das Gesetz ermöglicht darüber hinaus den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.