Neue Teilnehmer an Integrationskursen in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt rund 363.000 neue Teilnehmer an Integrationskursen. Damit stieg die Teilnehmerzahl das zweite Jahr in Folge und auf einen erneuten Höchststand. Circa 64 Prozent waren zur Kursteilnahme verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen verpflichtenden und freiwilligen Integrationskursen?
Verpflichtende Integrationskurse richten sich an bestimmte Gruppen, insbesondere neu zugewanderte Migranten, die Sozialleistungen beziehen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von Behörden angeordnet. Bei Nichtteilnahme drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen. Die Kosten dafür trägt mehrheitlich der Staat.
Freiwillige Integrationskurse hingegen sind für alle Interessierten offen und erfolgen ohne rechtliche Verpflichtungen oder Sanktionen. Die Kosten tragen die Teilnehmer selbst. Ziel ist es, die persönliche Weiterbildung und die gesellschaftliche Integration zu fördern.
Integrationskurse im Rahmen der Einbürgerung
Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer üblicherweise nach einer Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren. Diese Mindestaufenthaltsdauer kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder besondere Integrationsleistungen auf sieben bzw. sechs Jahre verkürzt werden. Unter besondere Integrationsleistungen fallen z.B. gute schulische Leistungen sowie ein Nachweis über die Deutschkenntnisse, die über das Niveau B1 (gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) hinausgehen. Aber auch ein längeres ehrenamtliches Engagement kann als besondere Integrationsleistung gelten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von neu eingebürgerten Menschen liegt in der Realität jedoch deutlich über der Mindestaufenthaltsdauer. Neben der Anspruchseinbürgerung gibt es auch die Ermessenseinbürgerung. Hierbei kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne das Erfüllen aller Voraussetzungen verliehen werden, wenn z.B. ein öffentliches Interesse besteht.