Von Familiengerichten eingeleitete Maßnahmen in Deutschland nach Bundesländern 2023
In Nordrhein-Westfalen leiteten die Familiengerichte im Jahr 2023 insgesamt rund 8.290 Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung ein. Damit war Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten dieser Maßnahmen; am wenigsten waren es hingegen in Mecklenburg-Vorpommern mit 334. Insgesamt waren es circa 29.400.
Was passiert bei familiengerichtlichen Verfahren?
Familiengerichtliche Maßnahmen können in diesem Kontext als Teil der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden, deren vorderste Ziele in der Förderung und dem Schutz junger Menschen, dem Abbau und Ausgleich von Ungleichheiten sowie der Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Familien liegen (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). Bei familiengerichtlichen Maßnahmen entscheidet in diesem Sinne das Familiengericht als erste Instanz, jedoch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Betroffene können sich in solchen Verfahren, sowie bei Jugendstrafverfahren oder Sorgerechtsprozessen bei Ehescheidung, vom Jugendamt helfen und beraten lassen.
Familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB im Überblick
Laut Quelle umfassen die von Familiengerichten eingeleiteten Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe:
- Die Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
- Die Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten (gem. § 1666 Abs. 2 bis 4 BGB)
- Die Ersetzung von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB)
- Die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)
- Die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)