Von Familiengerichten eingeleitete Maßnahmen in Deutschland nach Bundesländern 2022
Was passiert bei familiengerichtlichen Verfahren?
Familiengerichtliche Maßnahmen können in diesem Kontext als Teil der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden, dessen vordersten Ziele in der Förderung und dem Schutz junger Menschen, dem Abbau und Ausgleich von Ungleichheiten sowie der Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Familien liegen (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). Bei familiengerichtlichen Maßnahmen entscheidet in diesem Sinne das Familiengericht als erste Instanz, jedoch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, was im Hinblick auf Konfliktsituationen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe unternommen werden soll. Betroffene können sich in solchen Verfahren, sowie bei Jugendstrafverfahren oder Sorgerechtsprozessen bei Ehescheidung, vom Jugendamt helfen und beraten lassen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 28.518 Maßnahmen von Familiengerichten nach § 1666 BGB eingeleitet.Familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB im Überblick
Laut Quelle umfassen die von Familiengerichten eingeleiteten Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe:- Die Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
- Die Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten (gem. § 1666 Abs. 2 bis 4 BGB)
- Die Ersetzung von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB)
- Die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) sowie die
- Die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)