Erpresserischer Menschenraub in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden 137 Fälle von erpresserischem Menschenraub in Deutschland polizeilich erfasst. Damit stieg die Anzahl zum dritten Jahr in Folge und um 25 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Abgebildet werden die erfassten Fälle von erpresserischem Menschenraub gemäß § 239a StGB. Darunter wird die Entführung oder Bemächtigung eines Menschen verstanden, um ihn oder eine dritte Person zu erpressen.