Erpresserischer Menschenraub in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden 112 Fälle von erpresserischem Menschenraub in Deutschland polizeilich erfasst. Damit stieg die Anzahl zum zweiten Jahr in Folge und um etwa 30 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Abgebildet werden die erfassten Fälle von erpresserischem Menschenraub gemäß § 239a StGB. Darunter wird die Entführung oder Bemächtigung eines Menschen verstanden, um ihn oder eine dritte Person zu erpressen.