Messerangriffe in Nordrhein-Westfalen bis 2023
Im Jahr 2023 wurden im Bundesland Nordhrein-Westfalen rund 6.221 Messerangriffe registriert. Das ist die höchste Zahl seit der polizeilichen Erfassung von Messerdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich mehrheitlich um männliche Tatverdächtige (86,7 Prozent). Zudem war mehr als jede:r dritte Tatverdächtigte unter 21 Jahren. Bundesweit sind die Zahlen von Messerangriffen im Jahr 2023 ebenfalls angestiegen.
Waffenverbotszonen in NRW
Seit Ende des Jahres 2021 existieren in Köln und Düsseldorf insgesamt drei Waffenverbotszonen: die Altstadt in Düsseldorf, die Kölner Ringe und die Zülpicher Staße in Köln. Diese speziell ausgewiesenen Bereiche gelten als Reaktion der Politik auf hohe Kriminalitätsraten oder eine Schutzbedürftigkeit in den städtischen Zonen. Die Verbotszonen in NRW sind temporär an Wochenenden, sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval eingerichtet. Verstöße gegen das Verbot können damit strafrechtlich verfolgt werden. Inwiefern die Verbotszonen einen wirksamen Einfluss auf die Waffenkriminalität haben, wird anhand ähnlicher Projekte in Hamburg oder Berlin debattiert. Insbesondere die islamistisch motivierten Messerattentate in Mannheim am 31. Mai 2024 und in Solingen am 23. August 2024 haben die Diskussion um verschärfte Gesetze und Kontrollen von Messern in der Öffentlichkeit befeuert.
Was ist bei den Zahlen zu beachten?
"Messerangriffe" im Sinne der Erfassung von Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Messer als Tatmittel werden derzeit lediglich für bestimmte Delikte ausgewiesen; die Zahlen spiegeln also nicht die gesamte "Messerkriminalität" wider. Neben den bundesweiten Zahlen zu Messerattacken aus der PKS gibt es auch solche für einzelne Bundesländer, die aber aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden nicht aufaddiert werden sollten. Eine Ausweitung zu einem national repräsentativen und validen Lagebild ist für das Erhebungsjahr 2024 geplant.