Totschlag in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 1.578 Fälle von Totschlag polizeilich erfasst. In 1.218 Fällen handelte es sich um versuchten Totschlag, bei 360 Fällen waren es vollendete Taten. In dieser Statistik abgebildet werden die polizeilich erfassten Fälle von Totschlag gemäß § 212 StGB. Bei Totschlag handelt es um eine Straftat, die der Gewaltkriminalität zugerechnet wird.
Was ist Gewaltkriminalität?
Zur Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Straftaten(-gruppen) gezählt:
- Mord gemäß § 211 StGB
- Totschlag gemäß §§ 212, 213, 216 StGB
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge gemäß §§ 177, 178 StGB
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
- Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB
- Geiselnahme gemäß § 239b StGB
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB