Opfer von Körperverletzung in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 682.724 Personen als Opfer von Körperverletzung polizeilich erfasst. Damit stieg die Anzahl der Opfer zum zweiten Jahr in Folge und auf einen neuen Höchststand. Bei Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, die der Gewaltkriminalität zugerechnet wird.
Was ist Gewaltkriminalität?
Zur Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Straftaten(-gruppen) gezählt:
- Mord gemäß § 211 StGB
- Totschlag gemäß §§ 212, 213, 216 StGB
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge gemäß §§ 177, 178 StGB
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
- Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB
- Geiselnahme gemäß § 239b StGB
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB
Welche Straftaten werden in der PKS abgebildet?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei - etwa durch eine Anzeige - bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten abgebildet, d.h. die Akte wurde nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Es handelt sich damit um eine sogenannte Ausgangsstatistik. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen auch durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst werden und neben dem "Hellfeld" stets ein "Dunkelfeld" nicht erfasster Taten bleibt. Hinzu kommt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine Aussage darüber treffen kann, welchen Verlauf das bei den Justizbehörden in Gang gesetzte Verfahren nimmt, ob also letztendlich eine Verurteilung erfolgt. Es sind daher auch Fälle beinhaltet, in denen das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch durch das Gericht gekommen ist.